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   BSG, 09.03.2010 - B 12 SF 1/10 S   

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https://dejure.org/2010,17210
BSG, 09.03.2010 - B 12 SF 1/10 S (https://dejure.org/2010,17210)
BSG, Entscheidung vom 09.03.2010 - B 12 SF 1/10 S (https://dejure.org/2010,17210)
BSG, Entscheidung vom 09. März 2010 - B 12 SF 1/10 S (https://dejure.org/2010,17210)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 S 1 SGG, § 58 Abs 1 Nr 4 SGG, § 98 S 1 SGG, § 17a Abs 1 GVG, § 17a Abs 2 GVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - kein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 S 1 SGG, § 58 Abs 1 Nr 4 SGG, § 98 S 1 SGG, § 17a Abs 1 GVG, § 17a Abs 2 GVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - kein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - kein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - kein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.09.2021 - B 11 SF 12/21 S

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung Negativer Kompetenzkonflikt

    Ergehen in einem Verfahren mehrere Verweisungsbeschlüsse, erlangen sie in chronologischer Reihenfolge Bindungswirkung und schließen weitere Verweisungen aus, wenn sie nicht ausnahmsweise unbeachtlich sind (ebenso in der Sache schon BSG vom 8.8.2001 - B 7 SF 8/01 S - SozR 3-1500 § 57 Nr. 1; BSG vom 25.10.2004 - B 7 SF 20/04 S; BSG vom 7.11.2006 - B 12 SF 5/06 S; BSG vom 9.3.2010 - B 12 SF 1/10 S; BSG vom 5.1.2017 - B 4 SF 40/16 S) .
  • BSG, 27.09.2021 - B 11 SF 16/21 S

    Parallelentscheidung zu BSG B 11 SF 12/21 S v. 27.09.2021

    Ergehen in einem Verfahren mehrere Verweisungsbeschlüsse, erlangen sie in chronologischer Reihenfolge Bindungswirkung und schließen weitere Verweisungen aus, wenn sie nicht ausnahmsweise unbeachtlich sind (ebenso in der Sache schon BSG vom 8.8.2001 - B 7 SF 8/01 S - SozR 3-1500 § 57 Nr. 1; BSG vom 25.10.2004 - B 7 SF 20/04 S; BSG vom 7.11.2006 - B 12 SF 5/06 S; BSG vom 9.3.2010 - B 12 SF 1/10 S; BSG vom 5.1.2017 - B 4 SF 40/16 S) .
  • BSG, 27.09.2021 - B 11 SF 17/21 S

    Parallelentscheidung zu BSG B 11 SF 12/21 S v. 27.09.2021

    Ergehen in einem Verfahren mehrere Verweisungsbeschlüsse, erlangen sie in chronologischer Reihenfolge Bindungswirkung und schließen weitere Verweisungen aus, wenn sie nicht ausnahmsweise unbeachtlich sind (ebenso in der Sache schon BSG vom 8.8.2001 - B 7 SF 8/01 S - SozR 3-1500 § 57 Nr. 1; BSG vom 25.10.2004 - B 7 SF 20/04 S; BSG vom 7.11.2006 - B 12 SF 5/06 S; BSG vom 9.3.2010 - B 12 SF 1/10 S; BSG vom 5.1.2017 - B 4 SF 40/16 S) .
  • LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 3/18

    Rückforderung einer von der Kassenärztlichen Vereinigung an einen

    Die Klage sei zulässig, insbesondere sei das Sozialgericht Hamburg sachlich zuständig, denn nach § 98 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 17 a Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sei das Gericht an die Verweisung durch das Landgericht Hamburg gebunden, da der rechtliche Gesichtspunkt des actus contrarius auch in Kenntnis der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9.3.2010 (B 12 SF 1/10 S) als zumindest vertretbar erscheine, um die sachliche Zuständigkeit des Sozialgerichts zu bejahen, zumal die Zahlungen als Abschlagszahlungen an die Beigeladene zu 1 von der Klägerin beabsichtigt gewesen seien, also ihren Grund in dem sozialrechtlichen Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1 hätten, und der Beklagte selbst in einem vertragspsychotherapeutischen Verhältnis zu einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung, der Beigeladenen zu 2, stehe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2011 - L 5 SF 310/11

    Örtliche Zuständigkeit; Beschäftigungsort; negativer Kompetenzkonflikt;

    Der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses jedenfalls dann, wenn er offensichtlich unhaltbar, objektiv unverständlich oder unsachlich ist bzw. auf einem nicht mehr zu rechtfertigenden Verhalten des Gerichts beruht (vgl. BSG, Beschlüsse vom 9. März 2010, B 12 SF 1/10 S m.w.N., und vom 8. Mai 2007, B 12 SF 3/07 S, beide zitiert nach juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 58 Rdnr. 2f).
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